Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Der Schüler erhält einen Musikunterricht einmal pro Woche.
- Die monatliche Unterrichtsgebühr muss für jeden Monat bezahlt werden.
- An gesetzlichen Feiertagen, sowie während der ortsüblichen Schulferien, findet kein Unterricht statt.
- Unterrichtsausfall von Seiten des Schülers durch Krankheit o.Ä. wird nicht vergütet
und ein Anspruch auf Nachholstunden besteht nicht.
- Fällt eine Unterrichtstunde Seitens der Musikschule aus, wird diese an einem anderen Tag ersetzt oder vergütet.
- Nach Antritt des Unterrichtes besteht zum Monatsende eine zweimonatliche Kündigungsfrist.
- Die Kündigung gilt ab dem Eingangsmonat, zuzüglich zwei volle Monate Kündigungsfrist.
- Die Kündigung bedarf einer Schriftform und muss fristgerecht ausgehändigt werden.
- Bedingungsänderungen werden von der Musikschule zwei Monate vorher angekündigt.